Virtuelle Begehungen
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommen zum Tragen sofern der VEROVISIT e.U. ein Unternehmer im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
1.2. Die VEROVISIT e.U. erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Diese gelten – sofern keine Änderung durch die VEROVISIT e.U. bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.4. Angebote der VEROVISIT e.U. sind freibleibend und unverbindlich.
2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der Darstellungen (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen ausschließlich der VEROVISIT e.U. zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) idF. BGBl 108/1957 deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar bei der Darstellung und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: nach dem Copyright-Symbol, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung und das Firmenwortlaut „VEROVISIT e.U.“ (Beispiel: „©2022 VEROVISIT e.U.“). Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist die Darstellung auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk. Mit der Nutzung der bereitgestellten Daten, stimmt der Auftraggeber der Kennzeichnung durch die VEROVISIT e.U. in Kooperation mit Matterport, Inc. ausdrücklich zu.
2.3 Jede Veränderung der Darstellung bedarf der schriftlichen Zustimmung des VEROVISIT e.U.. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, der VEROVISIT e.U. bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.
2.5 Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.
2.6 Die VEROVISIT e.U. darf zu eigenen Werbezwecken die erstellten Werke uneingeschränkt zur Eigenwerbung und -vermarktung nutzen, unabhängig von einer aufrechten Geschäftsbeziehung. Darf eine Publikation aus irgendwelchen Gründen nicht erfolgen, so ist dies von Seiten des Auftraggebers im Vorfeld zu benennen. Ebenso hat der Auftraggeber mitzuteilen, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die Daten publiziert werden dürfen. Diese Regelungen müssen schriftlich definiert werden und werden mit Auftragserteilung gültig.
3.1 Das Eigentum an den von VEROVISIT e.U. erstellten digitalen Daten, Darstellungen und im allgemeinen Daten steht der VEROVISIT e.U. zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Daten besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl die für die Nutzung und Nutzungsdauer erforderlich ist und nicht sämtliche, von VEROVISIT e.U. hergestellte Daten. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer werden die Daten durch die VEROVISIT e.U. aus sämtlichen öffentlichen Plattformen zurückgezogen. Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.
3.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Darstellungen in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf jeglichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen der VEROVISIT e.U. und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.
3.3 Die VEROVISIT e.U. wird die Aufnahmen für den vereinbarten Nutzungszeitraum archivieren. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die diese Daten ausschließlich für Werbezwecke und den internen Bedarf der VEROVISIT e.U. archiviert. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
4.1 Die VEROVISIT e.U. ist berechtigt, die Darstellungen sowie die digitalen Dateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite oder im sichtbaren Bereich der digitalen Dateien) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker, Einbettungen in Webseite, o.ä.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Dateien.
4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Darstellungen so zu speichern, in Webseiten einzubetten oder bei jedweder anderen Präsentationsform darzustellen, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und die VEROVISIT e.U. als Urheber der Darstellungen klar und eindeutig identifizierbar ist.
5.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter (z.B. Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen, Werke der Bildenden Kunst, etc.) und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält die VEROVISIT e.U. diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Die VEROVISIT e.U. garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).
5.2 Sollte die VEROVISIT e.U. vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Darstellungen beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist und stellt die VEROVISIT e.U. von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.
6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von auftragsgemäß hergestellten Aufnahmen (digitale Dateien, Aufzeichnungen) haftet die VEROVISIT e.U. – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte übernimmt die VEROVISIT e.U. keine Haftung. Jede Haftung ist auf die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Die VEROVISIT e.U. haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden.
6.2 Punkt 6.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Daten, Aufnahmen, Filme, Layouts, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände (ab einem Neuwert von Euro 300,- Euro netto) sind vom Vertragspartner zu versichern.
Die VEROVISIT e.U. ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung der VEROVISIT e.U. weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist weiters verzögert wird, bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
8.1 Die VEROVISIT e.U. wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist die VEROVISIT e.U. hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Datenerfassung, Aufnahme oder Digitalisierung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten technischen Hardware- und Software-Mittel, Methoden und Verfahren. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
8.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet die VEROVISIT e.U. nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Sphäre und dem Einflussbereich der VEROVISIT e.U. liegen, wie rechtzeitige Sicherung des Zugangs zu Aufnahmeörtlichkeiten, termingerechte Bereitstellung von Daten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Wetterlage bei Außenaufnahmen, Reisebehinderungen etc.
8.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
8.5 Die VEROVISIT e.U. behält sich – abgesehen von jenen Fällen, in denen dem Vertragspartner von Gesetzes wegen des Rechts auf Wandlung zusteht – vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat diesbezüglich stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Daten sind nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels der VEROVISIT e.U. schriftlich bekanntzugeben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
Die Geltendmachung von Gewährleistung oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.
8.6 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend.
8.7 Fixgeschäfte liegen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 6.1 entsprechend.
8.8 Geringfügige Lieferfristüberschreitungen sind jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
8.9 Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Material Urheber- und / oder Leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.
9.1 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht VEROVISIT e.U. ein Honorar nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand und der jeweils gültigen Preislisten/Stundensätze der VEROVISIT e.U. zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zu.
9.2 Das Honorar steht auch dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
9.3 Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Barauslagen, etc.), insbesondere wenn deren Beschaffung durch die VEROVISIT e.U. erfolgt und sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, sind gesondert zu bezahlen.
9.4 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
9.5 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, sonstige grafische Leistungen, etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
9.6 Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht der VEROVISIT e.U. mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen (z. B. weil Räumlichkeiten nicht begehbar sind) ist ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
9.7 Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
9.8 Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
9.9 Angebote der VEROVISIT e.U. sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von VEROVISIT e.U. veranschlagten Kosten um mehr als 20% übersteigen, wird die VEROVISIT e.U. auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen ab Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig eine kostengünstigere Alternative zur Projektrealisierung bekannt gibt.
10.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Überweisung gilt die Zahlung erst mit Verständigung der VEROVISIT e.U. vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.
10.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die VEROVISIT e.U. berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
10.3 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die VEROVISIT e.U. – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – Zinsen und Zinseszinsen lt. § 456 UGB für Unternehmergeschäfte und ABGB § 1000 Abs. 1 für Verbrauchergeschäfte, ab dem Fälligkeitstag als vereinbart, jedoch min. €50,- zusätzlich zu jedem Mahnschreiben. Die VEROVISIT e.U. stellt ausschließlich eine Mahnung.
10.4 Soweit gelieferte Bilder, Daten oder jedwede Darstellungen ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor. Wurde nichts anderes vereinbart, so behält sich die VEROVISIT e.U. wiederum vor, dem Auftraggeber und allen öffentlichen Plattformen die Daten bei Zahlungsverzug (erste Mahnung plus 10 Kalendertage) unverzüglich zu entziehen.
10.5 Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird für die Berechnung eines etwaigen Streitwertes die aktuelle Preisliste der VEROVISIT e.U. herangezogen. Etwaige gewährte Rabatte/Nachlässe etc. gelten ausschließlich für störungsfreie Geschäftsbeziehungen und verlieren ihre Gültigkeit im Falle der strittigen Auseinandersetzung.
11.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht der VEROVISIT e.U. im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.
11.2 Sofern mit dem Auftraggeber vereinbart, veröffentlicht die VEROVISIT e.U. die erstellten Daten auf öffentlichen Plattformen (z.B. Google Street View, willhaben, …). Sämtliche damit verbundenen Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, vom Auftraggeber laut aktueller Preisliste der VEROVISIT e.U. zu bezahlen.
11.3 Die VEROVISIT e.U. hostet die erstellten Daten des Auftraggebers im Internet auf den Servern des Herstellers der jeweiligen Kameratechnologie. Die VEROVISIT e.U. haftet nicht für den Verlust oder die vorrübergehende Nichterreichbarkeit der Daten. Des Weiteren kann in solchen Fällen vom Auftraggeber keine Reduktion oder Rückerstattung des Entgelts verlangt werden. Jeglicher Anspruch ist an den Service-Provider / Hostpartner zu stellen. Die VEROVISIT e.U. erklärt sich bereit in solchen Fällen, auf Anfrage den exakten Firmenwortlaut des Hostpartners inkl. allfälliger Kontaktmöglichkeiten bekannt zu geben.
11.4 Die mit dem Hosting verbundenen Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, vom Auftraggeber laut aktueller Preisliste der VEROVISIT e.U. zu bezahlen.
11.5 Hinsichtlich der Punkte 11.2 und 11.3 entsteht, insofern nicht anderes vereinbart wurde, ein Dauerschuldverhältnis für die Dauer von 12 Monaten ab zur Verfügungstellung der Daten. Die vereinbarten Kosten bzw. jene nach der Preisliste der VEROVISIT e.U. sind im Voraus für die Dauer von 12 Monaten zu entrichten.
11.6 Das Dauerschuldverhältnis ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten vom Auftraggeber schriftlich kündbar. Ansonsten verlängert sich das Dauerschuldverhältnis automatisch erneut um 12 Monate.
11.7 Wurde vereinbart das eine Aktualisierung der Aufnahmen (Komplette Neuaufnahme bzw. Aufnahme von Veränderungen nach vereinbarten Intervallen) stattfindet, so ist der Zeitraum der Leistungserbringung nach den Punkten 11.2 und/bzw. 11.3 an diesen Zeitraum angepasst. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Vorhinein nach Punkt 11.5.
11.8 Wurde die Darstellung oder Bearbeitung von einem oder mehreren Informationspunkten in der Darstellung vereinbart, so richtet sich diese nach der aktuellen VEROVISIT e.U. Preisliste bzw. nach Vereinbarung. Die VEROVISIT e.U. behält sich die Umsetzung ausdrücklich nach Möglichkeiten vor, verpflichtet sich jedoch, diese ehestmöglich umzusetzen. Verrechnet werden nur umgesetzte Informationspunkte ab dem Zeitpunkt der Integration. Laut Auftrag inkludierte Informationspunkte gelten mit der Übergabe der Daten als geliefert und unterliegen der Gewährleistung in Punkt 8.5.
11.9 Die Einrichtungs- und Änderungsgebühren für Informationspunkte richten sich nach der aktuellen VEROVISIT e.U. Preisliste. Ist nichts anderes vereinbart, so werden die Informationspunkte für die Dauer von 12 Monaten ab der Ersteinrichtung erstellt. Punkt 11.5 ist anzuwenden.
Die VEROVISIT e.U. ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihm hergestellte Aufnahmen und Darstellungen zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken der VEROVISIT e.U. seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Aufnahmen im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken der VEROVISIT e.U. verarbeitet werden.
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz der VEROVISIT e.U. . Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Unternehmenssitz anhängig gemacht werden. Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt die Zuständigkeit des am Unternehmenssitz sachlich zuständigen Gerichts als vereinbart.
13.2 Allfällige Regressforderung, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des Produkthaftpflichtgesetz (PHG) gegen der VEROVISIT e.U. richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der VEROVISIT e.U. verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
13.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von VEROVISIT e.U. auftragsgemäß hergestellten Aufnahmen, Fotos, Panoramabilder, 360°-Fotos, Videos, 3D-Scans, interaktiven Touren, virtuellen Begehungen, sonstigen digitalen Darstellungen und deren Kombinationen sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Hardware- oder Softwaretechnologie.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, sind diese durch eine jeweils dem Sinn entsprechende Bestimmung zu ersetzen; ebenfalls bleiben davon nicht berührte Bestimmungen vollinhaltlich aufrecht.
AGB, Stand vom 1. Juni 2022
VEROVISIT e.U.
Geschäftsführerin: Dipl.-Ing. Veronika Szalavári
Neuwaldegger Straße 38a/3, 1170 Wien, Österreich
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